Allgemeine Vertragsbestimmungen (AVB) des Vermietungsservice Doris Van Noppen

 

1) Bestandteil

Die nachfolgenden AVB sind Bestandteil des Ferienobjekt-Mietvertrages, den wir, der Vermietungsservice Doris Van Noppen, mit Ihnen (dem Feriengast) im Namen und mit Vollmacht des Eigentümers des Ferienobjektes abschließen. Der Eigentümer ist Ihr Vermieter. Unsere Vermittlungsleistung erbringen wir auf Kosten des Vermieters. Wir sind kein Reiseveranstalter im Sinne der §§ 651a ff. BGB. Wir sind bevollmächtigt, für den Vermieter alle im Zusammenhang mit dem Mietvertrag stehenden Erklärungen abzugeben und entgegenzunehmen.

2) Vertragsschluss

Anmietungen können nur durch volljährige Personen erfolgen.

3) Nutzung

Die Ferienwohnung wird dem Mieter für die angegebene Vertragsdauer ausschließlich zur Nutzung für Urlaubszwecke vermietet und darf nur mit der im Mietvertrag angegebenen maximalen Personenzahl belegt werden. Bei Verstoß gegen diese Bestimmung ist der Vermieter berechtigt, den Vertrag fristlos zu kündigen, welches auch die Räumung der Ferienwohnung zur Folge hat, ohne dass dadurch eine Erstattungspflicht entsteht.

4) Mietvertrag

Der Mietvertrag zur Anmietung der Ferienwohnung ist abgeschlossen, sobald die Ferienwohnung lt. gültiger Preisliste gebucht und über das Online-Buchungssystem per E-Mail bestätigt wurde.

5) Nebenkosten

In dem vereinbarten Mietpreis sind alle pauschal berechneten Nebenkosten (z.B. für Strom, Heizung, Wasser) enthalten. Die Ferienwohnung ist mit Bettwäsche, Handtüchern und Geschirrtüchern ausgestattet. Bei Bedarf stellen wir gerne unseren Babyservice (Reisebett, Hochstuhl, Wickelauflage usw.) kostenlos zur Verfügung.

6) Zusagen

Mündliche Zusagen vom Vermieter sind nur wirksam, wenn sie schriftlich bestätigt worden sind. Es gilt deutsches Recht.

7) Bereitstellung

Der Mieter erwirbt mit der Buchungsbestätigung Anspruch auf Bereitstellung der gebuchten Ferienwohnung für die gebuchte Mietzeit und -dauer. Sollte die Ferienwohnung ganz oder zeitweise während der gebuchten Mietzeit wegen höherer Gewalt nicht verfügbar sein, so ist der Vermieter verpflichtet, sich um gleichwertigen Ersatz zu bemühen. Der Mieter hat eine im Preis gleichwertige Ersatzwohnung ohne Kostenreduzierung zu akzeptieren. Der Vermieter kann jedoch wahlweise ohne Anerkennung einer Rechtspflicht auch eine entsprechend anteilige Erstattung der bis zu diesem Zeitpunkt vom Mieter geleisteten Zahlungen vornehmen.

8) An- und Abreise

Die gebuchte Ferienwohnung steht am Anreisetag dem Mieter ab 15.00 Uhr in vertragsgemäßem Zustand zur Verfügung. Am Abreisetag wird der Mieter gebeten, die Ferienwohnung bis spätestens 10.00 Uhr in besenreinem Zustand zu räumen. Dabei hat der Mieter noch folgende Arbeiten selbst zu erledigen: Spülen des Geschirrs und das Entleeren der Papierkörbe und Mülleimer.

9) Mietpreis

Der Mietpreis ist mit der nachweislichen Absendung der Buchungsbestätigung an den Mieter und der damit gleichzeitig beginnenden Bereitstellungspflicht des Vermieters fällig. Erfolgt die Buchung mehr als 42 Tage (6 Wochen) vor dem Anreisetermin, ist vom Mieter sofort nach Buchungsbestätigung eine Anzahlung von 30 % zu zahlen. Der Restbetrag ist bis spätestens 14 Tage vor Anreisetermin fällig (bitte Banklaufzeiten beachten).

Bei Buchungen innerhalb von 42 Tagen (6 Wochen) vor dem Anreisetermin ist der Gesamtbetrag in voller Höhe sofort nach Buchungsbestätigung zur Zahlung fällig.

Bei noch kurzfristigeren Buchungen, die nur wenige Tage oder Stunden vor dem Anreisetermin liegen, ist der Gesamtbetrag ebenfalls sofort nach Buchungsbestätigung fällig. Die Zahlungsabwicklung erfolgt in enger Abstimmung mit dem Vermieter.

10) Anzahlung

Wenn die unter Punkt 9 erwähnte Anzahlung nicht innerhalb von 10 Tagen dem Konto des Vermieters gut geschrieben ist, ist der Vermieter berechtigt, die Buchung gegen eine Bearbeitungsgebühr von 35,- Euro zu stornieren.

11) Stornierung

Stornierungen aufgrund des Coronavirus (COVID-19) sind jederzeit kostenfrei möglich. Ansonsten gilt:

Der Mieter kann vor Beginn der Mietzeit durch schriftliche Erklärung gegenüber dem Vermieter vom Mietvertrag zurücktreten. Maßgeblich ist der Zeitpunkt des Zugangs der Rücktrittserklärung beim Vermieter.

Tritt der Mieter vom Mietvertrag zurück, so hat er pauschalen Ersatz für die beim Vermieter bereits entstandenen Aufwendungen und den entgangenen Gewinn in der nachfolgenden Höhe zu leisten:

Rücktritt bis zum 45. Tag vor Beginn der Mietzeit 20 % des Mietpreises (mindestens jedoch 25,00 Euro), bis zum

35. Tag vor Beginn der Mietzeit 50 %, danach und bei Nichterscheinen 80 %. Es empfiehlt sich daher der Abschluss einer Reiserücktrittskosten-Versicherung.

12) Kurtaxe

Die Kurtaxe wird zusätzlich erhoben und richtet sich nach den Bestimmungen der jeweiligen Gemeindesatzung.

13) Tierhaltung

Tiere, insbesondere Hunde, Katzen und dergleichen, dürfen nur mit ausdrücklicher Erlaubnis des Vermieters in der Ferienwohnung gehalten werden oder zeitweilig verwahrt werden. Die Erlaubnis gilt nur für den Einzelfall. Sie kann widerrufen werden, wenn Unzuträglichkeiten eintreten. Der Mieter haftet für alle durch die Tierhaltung entstehenden Schäden.

14) Pflichten des Mieters

Der Mieter verpflichtet sich, die Ferienwohnung samt Inventar mit aller Sorgfalt zu behandeln. Für die schuldhafte Beschädigung von Einrichtungsgegenständen, Miet- räumen oder des Gebäudes sowie der zu den Mieträumen oder dem Gebäude gehörenden Anlagen ist der Mieter ersatzpflichtig, wenn und insoweit sie von ihm oder seinen Begleitpersonen oder Besuchern schuldhaft verursacht worden ist. Dem Mieter obliegt der Beweis, dass ein Schaden nicht während seiner Mietzeit entstanden ist. In den Mieträumen entstehende Schäden hat der Mieter unverzüglich dem Vermieter oder der von diesem benannten Kontaktstelle (Betreuung vor Ort) anzuzeigen.

Für die durch nicht rechtzeitige Anzeige verursachten Folgeschäden ist der Mieter ersatzpflichtig. In Spülsteine, Ausgussbecken und Toilette dürfen Abfälle, Asche, schädliche Flüssigkeiten und ähnliches nicht hineingeworfen oder -gegossen werden. Treten wegen Nichtbeachtung dieser Bestimmungen Verstopfungen in den Abwasserrohren auf, so trägt der Verursacher die Kosten der Instandsetzung. Bei eventuell auftretenden Störungen an Anlagen und Einrichtungen der Ferienwohnung ist der Mieter verpflichtet, selbst alles Zumutbare zu tun, um die Störung zu beheben oder evtl. entstehenden Schaden gering zu halten. Der Mieter ist verpflichtet, den Vermieter oder ggf. die Hausverwaltung über Mängel der Mietsache unverzüglich zu unterrichten. Unterlässt der Mieter diese Meldung, so stehen ihm keine Ansprüche wegen Nichterfüllung der vertragsmäßigen Leistungen (insbesondere keine Ansprüche auf Mietminderung) zu.

15) Hausordnung

Die Mieter sind zu gegenseitiger Rücksichtnahme aufgefordert. Insbesondere sind störende Geräusche und Lärm, die die häusliche Ruhe beeinträchtigen, zu vermeiden. Rundfunk- und Fernsehgeräte sind nur auf Zimmerlautstärke einzustellen.

16) Haftung

Die vertragliche Haftung des Vermieters ist auf die Höhe des Mietpreises beschränkt, soweit ein Schaden weder vorsätzlich noch grob fahrlässig herbeigeführt wurde. Der Vermieter haftet nicht für die Folgen von Naturereignissen und höherer Gewalt. Für Extras außerhalb der Wohnung, die nicht im vermieteten Umfang des Objekts enthalten und nicht in der Buchungsbestätigung mit aufgeführt sind, kann keine Gewährleistung oder Haftung übernommen werden. Schadenersatz-, Haftungs- oder Minderungs- ansprüche wegen Nichtfunktion dieser Extras werden vom Vermieter abgelehnt.

16a) Der Vermieter haftet nicht und in keiner Form für das eingebrachte Gut des Mieters und auch nicht für Sach- oder Personenschäden, die der Mieter, dessen Kinder oder Haustiere durch Benutzung der Mietsache erleiden oder verursachen.

17) Mängel

Bei Mängeln an der Ferienwohnung oder wesentlichen Abweichungen vom Angebot kann der Mieter eine angemessene Frist zur Mängelbeseitigung gewähren. Lässt sich der Mangel nicht innerhalb einer angemessenen Frist beseitigen, so ist der Vermieter berechtigt, jedoch nicht verpflichtet, eine im Preis gleichwertige Ferienwohnung zu stellen. Der Vermieter kann jedoch wahlweise ohne Anerkennung einer Rechtspflicht auch eine entsprechend angemessene Kostenerstattung vornehmen.

18) Buchungsvorgang

Die beim Buchungsvorgang erfasste IP-Adresse des Mieters, inklusive der Uhrzeit des Vorganges, wird unmittelbar nach der Anzahlung im Datenbestand gelöscht.

19) Bestimmungen

Sollte eine Bestimmung der vorliegenden AVB unwirksam sein oder werden, so wird hiervon die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Die unwirksame Bestimmung ist vielmehr durch eine wirksame zu ersetzen, die dem mit der unwirksamen Bestimmung verfolgten wirtschaftlichen Zweck am nächsten kommt.

 

Anhang Allgemeine Vertragsbestimmungen

Nutzungsvereinbarung über die Nutzung eines Internetzugangs über WLAN / LANs

1. Gestattung der Mitbenutzung eines WLANs/LANs

Der Eigentümer betreibt in seiner Wohnung einen Internetzugang über WLAN/LAN. Er gestattet dem Mieter für die Dauer seines Aufenthaltes eine Benutzung des WLAN/LAN-Zugangs zum Internet. Die Benutzung ist eine Serviceleistung und ist jederzeit widerruflich. Der Mieter hat nicht das Recht, Dritten die Nutzung des WLANs/LANs zu gestatten.

2. Technische Voraussetzungen

Der Inhaber übernimmt keine Gewähr für die tatsächliche Verfügbarkeit, Geeignetheit oder Zuverlässigkeit des Internetzuganges für irgendeinen Zweck. Er ist jederzeit berechtigt, den Betrieb des WLANs/LANs ganz, teilweise oder zeitweise einzustellen, weitere Mitnutzer zuzulassen und den Zugang des Mieters ganz, teilweise oder zeitweise zu beschränken oder auszuschließen. Der Inhaber behält sich insbesondere vor, nach eigenem Ermessen und jederzeit den Zugang auf bestimmte Seiten oder Dienste über das WLAN/LAN zu sperren (z.B. gewaltverherrlichende, porno- graphische oder kostenpflichtige Seiten).

3. Zugangsdaten

Die Nutzung erfolgt durch Eingabe von Benutzername und Passwort. Die auf Anfrage mitgeteilten Zugangsdaten (Benutzername, Passwort) sind nur zum persönlichen Gebrauch des Mieters bestimmt und dürfen in keinem Fall an Dritte weitergegeben werden. Der Mieter verpflichtet sich, seine Zugangsdaten geheim zu halten. Der Inhaber hat jederzeit das Recht, Zugangscodes zu ändern.

3. Gefahren der WLAN-Nutzung, Haftungsbeschränkung

Der Mieter wird darauf hingewiesen, dass das WLAN/LAN nur den Zugang zum Internet ermöglicht, Virenschutz und Firewall stehen nicht zur Verfügung. Der unter Nutzung des WLANs/LANs hergestellte Datenverkehr erfolgt unverschlüsselt. Die Daten können daher möglicherweise von Dritten eingesehen werden. Der Inhaber weist ausdrücklich darauf hin, dass die Gefahr besteht, dass Schadsoftware (z.B. Viren, Trojaner, Würmer, etc.) bei der Nutzung des WLANs/LANs auf das Endgerät gelangen kann. Die Nutzung des WLANs/LANs erfolgt auf eigene Gefahr und auf eigenes Risiko des Mieters.

Für Schäden am PC des Mieters, die durch die Nutzung des Internetzuganges entstehen, über- nimmt der Vermieter keine Haftung, es sei denn die Schäden wurden vom Vermieter vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht.

4. Verantwortlichkeit und Freistellung von Ansprüchen

Für die über das WLAN/LAN übermittelten Daten, die darüber in Anspruch genommenen kosten- pflichtigen Dienstleistungen und getätigten Rechtsgeschäfte ist der Mieter selbst verantwortlich. Besucht der Mieter kostenpflichtige Internetseiten oder geht er Verbindlichkeiten ein, sind die daraus resultierenden Kosten von ihm zu tragen. Er ist verpflichtet, bei Nutzung des WLANs/LANs das geltende Recht einzuhalten. Er wird insbesondere:

  • das WLAN/LAN weder zum Abruf noch zur Verbreitung von sitten- oder rechtswidrigen Inhalten zu nutzen;
  • keine urheberrechtlich geschützten Güter widerrechtlich vervielfältigen, verbreiten oder zugänglich machen;
  • die geltenden Jugendschutzvorschriften beachten;
  • keine belästigenden, verleumderischen oder bedrohenden Inhalte versenden oder verbreiten;
  • das WLAN/LAN nicht zur Versendung von Massen-Nachrichten (Spam) und / oder anderen Formen unzulässiger Werbung nutzen.

Der Mieter stellt den Vermieter von sämtlichen Schäden und Ansprüchen Dritter frei, die auf einer rechtswidrigen Verwendung des WLANs/LAN durch den Mieter und / oder auf einem Verstoß gegen vorliegenden Vereinbarung beruhen, dies erstreckt sich auch auf für mit der Inanspruchnahme bzw. deren Abwehr zusammenhängende Kosten und Aufwendungen. Erkennt der Mieter oder muss er erkennen, dass eine solche Rechtsverletzung und / oder ein solcher Verstoß vorliegt oder droht, weist er den Vermieter auf diesen Umstand hin.

 

Streitbeilegung: Seit dem 15. Februar 2016 stellt die EU-Kommission eine Plattform für außergerichtliche Streitschlichtung (OS-Plattform) bereit. Verbrauchern gibt dies die Möglichkeit, Streitigkeiten im Zusammenhang mit ihren Online-Rechtsgeschäften zunächst ohne die Einschaltung eines Gerichts zu klären. Die OS-Plattform der EU-Kommission finden Sie unter dem Link https:ec.europa.eu/consumers/odr/. In diesem Zusammenhang sind wir gesetzlich verpflichtet, Sie auf unsere E-Mail-Adresse vermietung@fewo-vannoppen.de hinzuweisen. Zu einer weiteren Teilnahme an einem Schlichtungsverfahren gemäß § 36 Verbraucherstreitbeilegungsgesetz sind und haben wir uns nicht verpflichtet. Jedoch sind wir stets bemüht, eventuelle Meinungsverschiedenheiten mit Ihnen einvernehmlich auf direktem Weg zu klären.

Nach der EU-Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) sind wir verpflichtet, Sie darüber zu informieren, zu welchem Zweck wir Ihre Daten erheben, speichern und weitergeben. Unsere Datenschutzerklärung finden Sie auf unserer Website www.fewo-vannoppen.de/cms/datenschutz.html.

 

 

 

Ihre Gastgeberin
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